Was versteht man unter einem voll- oder teilerschlossenen Grundstück?
Grundstück vollerschlossen oder teilerschlossenen: Auf der Suche nach dem passenden Grundstück begegnen angehenden Grundstückskäufern immer wieder die Formulierungen vollerschlossen und teilerschlossen. Doch was man darunter genau versteht, wissen die wenigsten. Wir wollen damit endgültig aufklären.
Das vollerschlossene Grundstück
Das vollerschlossene Grundstück zeichnet sich dadurch aus, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen, Wasser und Strom bereits vorhanden sind. Allerdings gibt es hier noch einige Feinheiten. So galt in der Vergangenheit ein Grundstück nur dann als vollerschlossen, wenn es auch über einen Gasanschluss verfügte. Da aber immer mehr Heizanlagen mit erneuerbaren Energien und umweltfreundlichen Brennträgern betrieben werden, ist der Gasanschluss mittlerweile nicht mehr zwingend erforderlich, um ein vollerschlossenes Grundstück zu erhalten. Dieser ist auch wegen der vermehrten Nutzung moderner Induktions- und Ceranfeldherde nicht mehr zwingend nötig. Die Entsorgung des Abwassers und der Fäkalien muss jedoch sichergestellt sein, damit man von einem vollerschlossenen Grundstück sprechen kann.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass die erforderlichen Anschlüsse für ein vollerschlossenes Grundstück jedoch nicht zwingend dort liegen müssen, wo sie beim Bau benötigt werden. Häufig reicht es aus, wenn die Anschlüsse bis an die Grundstücksgrenze bzw. die Grenze zur Straße vorhanden sind.
Sehr selten finden sich auch Anschlüsse, die bereits an Ort und Stelle vorhanden sind, vor allem, wenn größere Flächen umgenutzt und anschließend in einzelne Parzellen aufgeteilt werden sollen. Dabei sollten künftige Bauherren jedoch beachten, dass diese exzellente Erschließung zwar dafür sorgt, dass die Baukosten sinken, jedoch regelmäßig mit einem höheren Grundstückspreis einhergehen.
Das teilerschlossene Grundstück
Von einem teilerschlossenen Grundstück ist immer dann die Rede, wenn mindestens einer der Versorgungsanschlüsse fehlt. In vielen Kommunen gibt es kein öffentliches Abwassersystem, hier werden also nur teilerschlossene Grundstücke angeboten. Diese sind im Kaufpreis oft günstiger, verursachen jedoch zusätzliche Kosten beim Bau.
Ist beispielsweise kein öffentliches Abwassersystem vorhanden, muss der Bauherr selbst für eine Klärgrube sorgen. Dabei kann die Kommune jedoch Vorschriften machen und mittlerweile ist es üblich, dass die Kommunen großen Wert auf eine ökologisch verträgliche Abwasserklärung legen. Die dazu erforderlichen Anlagen sind dann im Bau recht teuer und so kann das vermeintliche Schnäppchen eines teilerschlossenen Grundstücks sich im Nachhinein auch als sehr teurer Kauf herausstellen.